Allgemeine Geschäftsbedingungen



  1. Präambel
  2. Geltungsbereich & Vertragsparteien
  3. Vertragsgegenstand
  4. Vertragsschluss
    1. Für die Nutzung des Netzwerks im Allgemeinen
    2. Für die Vermittlung von Ticketgutscheinen im Speziellen
  5. Zustandekommen einer Wunsch-Veranstaltung
  6. Rechte des Kunden
  7. Allgemeine Grundsätze & Pflichten des Kunden
  8. Sanktionen & sonstige Folgen bei Verstößen durch Kunden
  9. Preisbestandteile, Zahlungsmodalitäten & Zahlungsausfall
  10. Widerruf- & Rückgaberecht
  11. Versand, Verlust & Reklamation von Ticketgutscheinen
  12. Erstattung des Gesamtpreises
  13. Haftungsfreistellung, Haftung & Gewährleistung
  14. Schlussbestimmungen



  1. Präambel
    Mit der kostenlosen Registrierung auf einer der Webseiten von www.moviac.de (nachfolgend: "moviac") akzeptieren Sie (nachfolgend: "Kunde") die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: "AGB") der NetzMetz UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend: "NetzMetz").

    NetzMetz betreibt die Internetplattform moviac, die Kino- und Filmliebhabern ein Soziales Netzwerk (nachfolgend: "Netzwerk") zum Austausch von Gemeinsamkeiten bietet. Darüber hinaus vermittelt NetzMetz seinen Kunden auf moviac Ticketgutscheine für Veranstaltungen von Filmvorführern, z.B. Kinobetreibern (nachfolgend: "Veranstalter").

    Das Angebot von moviac richtet sich ausschließlich an volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Personen.

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  2. Geltungsbereich & Vertragsparteien
    1. Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen NetzMetz und seinen Kunden hinsichtlich der Nutzung aller auf moviac verfügbaren Anwendungen und Dienstleistungen (nachfolgend: "Services"). Das Vertragsverhältnis kommt mit der erfolgreichen Registrierung auf einer der Webseiten von moviac zustande. Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
    2. Diese AGB regeln nicht das Verhältnis zwischen Kunden und Veranstaltern. Beim Erwerb von Ticketgutscheinen über moviac (siehe Punkt 4.2) entsteht nur zwischen dem jeweiligen Kunden und dem jeweiligen Veranstalter ein Vertragsverhältnis, dem andere AGB des Veranstalters zugrunde liegen können. NetzMetz handelt hierbei im Namen und Auftrag des Veranstalters und ist nur für die Abwicklung der Ticketgutscheinvermittlung verantwortlich. NetzMetz selber ist nicht Veranstalter und haftet nicht für die Insolvenz des Veranstalters. Alle Informationen über den Veranstalter werden auf moviac bereitgestellt.

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  3. Vertragsgegenstand
    1. NetzMetz stellt dem Kunden auf moviac interaktive Services zur Verfügung, insbesondere für die Kommunikation der Kunden innerhalb des Netzwerkes und für die Bereitstellung von Profilen ("Mein moviac") und zusätzlicher Inhalte. NetzMetz beteiligt sich dabei nicht an der Kommunikation der Kunden untereinander.
    2. NetzMetz bietet im Namen und Auftrag des jeweiligen Veranstalters dem Kunden den Service, Ticketgutscheine für angebotene Veranstaltungen auf moviac zu reservieren und zu erwerben.
    3. NetzMetz ist bemüht, seine Anwendungen stets zu verbessern und zu erweitern. Dennoch bleibt die maximale Menge der pro Kunde abzuspeichernden Daten begrenzt.
    4. Der Anspruch auf Nutzung des Netzwerks besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Im diesem Zusammenhang kann es bisweilen auch erforderlich sein, Leistungen innerhalb des Netzwerks temporär zu beschränken.
    5. NetzMetz weist Kunden über moviac und über das Netzwerk teilweise auf fremde Inhalte Dritter (nachfolgend: "Drittinhalte") hin. Solche Drittinhalte sind durch einen entsprechenden Hinweis zu erkennen. Wenn und soweit im Zusammenhang mit diesen Drittinhalten der Abschluss eines Vertrages angeboten wird, unterliegt dieser den AGB des Drittanbieters und kommt bei Abschluss desselben ausschließlich mit dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

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  4. Vertragsschluss
    1. Für die Nutzung des Netzwerks im Allgemeinen
      1. Eine erfolgreiche Registrierung für moviac (= Vertragsschluss) liegt erst dann vor, wenn der Kunde den ihm zugesandten Aktivierungslink abruft. Der Aktivierungslink wird dem Kunden an die hinterlegte Emailadresse zugesandt, nachdem die im Anmeldevorgang angegebenen Daten überprüft worden sind.
      2. Wird die Registrierung nicht vollständig durchgeführt, löscht NetzMetz das Konto sowie die bis dahin gemachten Angaben.
      3. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht. NetzMetz kann eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall wird NetzMetz die durch den Kunden übermittelten Daten unverzüglich löschen.
    2. Für die Vermittlung von Ticketgutscheinen im Speziellen
      Mit der Reservierung von Ticketgutscheinen beauftragt der Kunde NetzMetz mit der Abwicklung der Gutscheinvermittlung einschließlich des Versands (via Email).

      Beim Erwerb von Ticketgutscheinen kommt lediglich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande, dem andere AGB des Veranstalters zugrunde liegen können. NetzMetz handelt im Namen und Auftrag des Veranstalters und ist ausschließlich für die Abwicklung der Ticketgutscheinvermittlung verantwortlich. (siehe Punkt 2.2)

      NetzMetz darf die Teilnahme von persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

      Achtung: Bei der Vermittlung von Ticketgutscheinen für Veranstaltungen der Freizeitgestaltung mit fixiertem Leistungszeitpunkt liegt kein Fernabsatzgeschäft gemäß § 312b Abs. 3 Ziffer 6 BGB vor. Folglich besteht kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. (siehe Punkt 10)
      1. Für normale Veranstaltungen
        1. "Normale Veranstaltungen" umfassen Veranstaltungen, die ein Veranstalter dem regulären Programm seines Veranstaltungsortes entnommen hat und auf moviac dem Kunden verbindlich anbietet.
        2. Die Reservierung von Ticketgutscheinen ist ein Vertragsangebot des Kunden. Der Kunde hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
        3. Der Vertrag kommt durch Versand der Vermittlungsbestätigung zustande. Sie wird dem Kunden per Email zugestellt und enthält den jeweiligen Ticketgutschein. Dieser Gutschein ist in ausgedruckter Form samt gültigem Lichtbild-Ausweis am Tag der Veranstaltung an der Kasse vorzuzeigen. Dort wird der Gutschein in das gültige Ticket umgetauscht.
      2. Für Wunsch-Veranstaltungen
        1. "Wunsch-Veranstaltungen" umfassen Veranstaltungen, die ein Veranstalter aufgrund des Interesses im Netzwerk auf moviac dem Kunden unverbindlich anbietet.
        2. Die Reservierung von Ticketgutscheinen ist ein Vertragsangebot des Kunden. Der Kunde hat dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen.
        3. Der Vertrag kommt durch Versand der Reservierungsbestätigung zustande. Sie wird dem Kunden per Email zugestellt, dient dabei aber nicht als verbindliche Teilnahmeberechtigung.
        4. Die verbindliche Teilnahmeberechtigung wird mit Zustandekommen der Wunsch-Veranstaltung (siehe Punkt 5) ausgestellt und dem Kunden inklusive des Ticketgutscheins per Email zugesandt. Dieser Gutschein ist in ausgedruckter Form samt gültigem Lichtbild-Ausweis am Tag der Veranstaltung an der Kasse vorzuzeigen. Dort wird der Gutschein in das gültige Ticket umgetauscht.

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  5. Zustandekommen einer Wunsch-Veranstaltung
    1. Das Zustandekommen einer Wunsch-Veranstaltung garantiert allen Kunden, die bis dato Ticketgutscheine für die jeweilige Veranstaltung reserviert haben, dass die Veranstaltung verbindlich zum vorher angegebenen Leistungszeitpunkt, -ort und -preis vom Veranstalter durchgeführt wird. Davor gilt eine Wunsch-Veranstaltung lediglich als unverbindliches Angebot (siehe auch Punkt 10 Widerrufs- und Rückgaberechte). NetzMetz kennzeichnet die Veranstaltungen entsprechend ihres Charakters.
    2. Für das Zustandekommen einer Wunsch-Veranstaltung ist eine Mindestteilnehmeranzahl notwendig, die je nach Veranstaltung variieren kann. Die benötigte Anzahl ist auf den Veranstaltungsseiten von moviac ausgewiesen und bis zu einem definierten Stichtag zu erreichen.
    3. NetzMetz informiert die jeweiligen Kunden gesondert über das Zustandekommen einer Wunsch-Veranstaltung via Email.
    4. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl bis zum Stichtag nicht erreicht werden, werden die bis dato registrierten Kunden per Email über den Ausfall der Wunsch-Veranstaltung informiert. Es entstehen keine Kosten.

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  6. Rechte des Kunden
    1. Jeder Kunde darf sich nur ein Mal für das Netzwerk anmelden und versichert mit der Registrierung, dass er noch kein Mitglied des Netzwerks ist bzw. ein früher bestehendes Konto gelöscht hat.
    2. Jeder Kunde kann jederzeit die Löschung seines Kontos bei moviac veranlassen. Dazu genügt eine entsprechende Email von der bei moviac hinterlegten Emailadresse an info@moviac.de. Mit der erfolgreichen Abmeldung eines Kunden werden das Konto und alle personenbezogenen Daten des Kunden dauerhaft gelöscht. Davon ausgenommen sind Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen, z.B. Rechnung für Ticketgutscheine (siehe Datenschutzbestimmungen).
    3. Widerufs- & Rückgaberecht: siehe Punkt 10

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  7. Allgemeine Grundsätze & Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat die in der Registrierung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben, wenn und soweit diese nicht als freiwillige Angaben gekennzeichnet sind. Es ist untersagt, ein Konto mit fremden oder sonst unzutreffenden Angaben anzumelden.
    2. Eine Identifizierung von Personen im Internet ist nur eingeschränkt möglich. Daher lässt sich seitens NetzMetz nicht mit Sicherheit ausschließen, dass bei einer Registrierung falsche Kontaktdaten hinterlegt werden. Ein Kunde hat sich selbst von der Identität eines anderen Kunden zu überzeugen.
    3. Die Behandlung des bei der Registrierung hinterlegen Passworts ist streng vertraulich und darf weder Dritten noch Erfüllungsgehilfen von NetzMetz mitgeteilt werden.
    4. Der Kunde ist verpflichtet, jegliche Änderungen seiner Stammdaten (insbesondere der Email-Adresse oder Abrechnungsdaten) unverzüglich in seinem Konto auf moviac zu korrigieren.
    5. Für die Inhalte, die Kunden über das Netzwerk zugänglich machen oder verbreiten, sind diese auch verantwortlich. Es liegt daher im Verantwortungsbereich des Kunden sicherzustellen, dass dem Kunden die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen und die jeweiligen Inhalte rechtmäßig sind.
    6. Es ist verboten, Inhalte über das Netzwerk zugänglich zu machen oder zu verbreiten, wenn und soweit mit diesen gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. NetzMetz behält sich vor, Inhalte auch ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten und/oder gegen Rechte Dritte verstoßen wird.
    7. Der Kunde hat sich an folgende Grundsätze der Kommunikation zu halten:
      1. Im Netzwerk herrschen eine respektvolle Kommunikation und höfliche Umgangsformen.
      2. Die Organisation von Kettenbriefen, Pyramidenschemata, Wettbewerben, Lotterien, Wettspielen oder Ähnlichem ist untersagt.
      3. Die Nutzung des Netzwerks für kommerzielle oder politische Werbung durch die Nutzer ist untersagt.
      4. Die Publikation von rassistischen, gewalttätigen, pornographischen, politisch extremistischen, sexistischen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, verfassungswidrigen oder ähnlich anstößigen Inhalten ist untersagt.
    8. Die über das Netzwerk zugänglichen Inhalte dürfen - mit Ausnahme der gesetzlich zugelassenen Fälle - nicht ohne Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber geschäftlich genutzt, kopiert, verbreitet oder anderweitig öffentlich zugänglich gemacht werden. Untersagt ist insoweit auch der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten.
    9. Der Nutzer ist dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Informationen, die über das Netzwerk einsehbar sind und von der NetzMetz gespeichert werden, nach dem Stand der Technik zu sichern. Es obliegt dem Nutzer daher, wichtige Informationen auf geeigneten Medien - am besten zum Ende einer jeden Nutzung des Netzwerkes - abzuspeichern und/oder auszudrucken, so dass ein uneingeschränkter Zugriff auf die Daten auch unabhängig vom Netzwerk möglich ist.
    10. Störende Eingriffe in das Netzwerk sind verboten. Es ist insbesondere untersagt, solche Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer übermäßigen Belastung des Netzwerkes (z.B. durch Spam) oder zu einer unzumutbaren Belästigung anderer Nutzer führen können.
    11. Elektronische Angriffe jedweder Art auf das Netzwerk (einschließlich sämtlicher zum Betrieb des Netzwerkes eingesetzter Hard- und Software) oder auf einzelne Nutzer sind verboten.

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  8. Sanktionen & sonstige Folgen bei Verstößen durch Kunden
    1. Die Einhaltung der AGB, insbesondere der Bestimmungen unter Punkt 7, ist für die Funktionsfähigkeit des Netzwerks unabdingbar. Daher wird NetzMetz Sanktionen gegen Nutzer verhängen, wenn und soweit sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Kunde gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter und/oder die guten Sitten verstößt.
    2. Das Maß der Sanktionen variiert zwischen einer Verwarnung des Kunden bis zur endgültigen Sperrung des Kunden aus dem Netzwerk. Im letzten Fall ist dem gesperrten Nutzer verboten, sich erneut für das Netzwerk anzumelden.

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  9. Preisbestandteile, Zahlungsmodalitäten & Zahlungsausfall
    1. Der Gesamtpreis der Ticketgutscheine kann die aufgedruckten Ticketpreise übersteigen. Der Gesamtpreis errechnet sich aus dem durch den Veranstalter festgesetzten Ticketpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Neben dem Ticketpreis des Veranstalters wird für einen unmittelbar auf moviac vorgenommen Vermittlungsvorgang eine Gebühr erhoben. Die Gebühr kann je Veranstaltung variieren und wird gesondert ausgewiesen.
    2. Der Gesamtpreis ist in voller Höhe nach elektronischer Zustellung der Ticketgutscheine zur Zahlung fällig. (siehe Punkt 4.2 Vertragsschluss Ticketvermittlung)
    3. Kommt es bei Bezahlung mittels Lastschriftverfahren durch eindeutiges Fehlverhalten des Kunden zu einem Zahlungsausfall, verpflichtet sich der Kunde, NetzMetz die entstandenen Kosten - mindestens jedoch die Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00 - zu entschädigen. Es sei denn, dass der Kunde nachweisen kann, dass NetzMetz ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.

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  10. Widerruf- & Rückgaberecht
    1. Soweit NetzMetz im Namen des Veranstalters Services aus dem Bereich der Freizeitgestaltung anbietet, insbesondere Ticketgutscheine für Veranstaltungen, liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht! Jede Bestellung von Ticketgutscheinen ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch NetzMetz namens des Veranstalters bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Ticketgutscheine.
    2. Ausnahme von Punkt 10.1: Im Fall von Wunsch-Veranstaltungen (siehe Punkt 4.2.2) darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten, solange die jeweilige Wunsch-Veranstaltung noch nicht verbindlich zustande gekommen ist (siehe Punkt 5 Zustandekommen einer Wunsch-Veranstaltung). Dieser Service steht auf der jeweiligen Veranstaltungsseite auf moviac zur Verfügung.

      Widerrufsbelehrung

      Widerrufsrecht

      Sofern Ihnen mit Ihrer Bestellung eine Sache überlassen wird, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Ihr Widerruf betrifft dann allein die mit Ihrer Bestellung überlassene(n) Sache(n). Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware bei Ihnen (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf oder die Rücksendung der Sache ist zu richten an:

      Per Post:
      NetzMetz UG (haftungsbeschränkt), z.Hd. Kundenservice, Hermann-Hesse-Str.2, 40470 Düsseldorf

      Per Email: info@moviac.de

      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Ende der Information über das Widerrufsrecht

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  11. Versand, Verlust & Reklamation von Ticketgutscheinen
    1. Mit Vertragsschluss über eine verbindliche Veranstaltung (siehe Punkt 4.2) versendet NetzMetz die jeweiligen Ticketgutscheine an die vom Kunden angegebene Emailadresse.
    2. Ein fehlerhaft ausgestellter Ticketgutschein wird von NetzMetz gegen elektronische Vorlage des fehlerhaften Ticketgutscheins ersetzt (Email an info@moviac.de). Es obliegt dem Kunden, die Richtigkeit des an ihn verschickten Ticketgutscheins selbst zu überprüfen (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Anzahl und Preis), um gegebenenfalls unverzüglich vor Veranstaltungsbeginn einen Ersatz von NetzMetz zu veranlassen.
    3. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstörte Ticketgutscheine werden durch NetzMetz nicht ersetzt. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, sich auf moviac erworbene Ticketgutscheine im Bereich "Mein moviac" erneut auf die hinterlegte Emailadresse zuschicken zu lassen. Dies gilt auch für nicht eingegangene Ticketgutscheine.
    4. NetzMetz kann verspätete Einwendungen ablehnen. Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Gutscheine bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen, geht dies stets zu Lasten des Kunden.

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  12. Erstattung des Gesamtpreises
    1. Wird eine Veranstaltung vom Veranstalter abgesagt, so bestimmt sich das Recht des Kunden einen schon erworbenen Ticketgutschein zurückzugeben nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Vereinbarungen, die der Kunde mit dem Veranstalter getroffen hat.
    2. Ist der Kunde zur Rückgabe eines Ticketgutscheins berechtigt, so wird NetzMetz dem Kunden den schon gezahlten Gesamtpreis gegen elektronische Vorlage des Ticketgutscheins erstatten, wenn NetzMetz das Ticketentgelt noch nicht an den Veranstalter ausgezahlt hat bzw. wenn der Veranstalter NetzMetz mit der Rückabwicklung im Namen und Auftrag dazu beauftragt hat.
    3. Aufrechnungen durch den Kunden sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftige festgestellten Forderungen zulässig. Soweit eine Aufrechnung durch den Kunden unzulässig ist, gilt dies auch für etwaige Zurückbehaltungsrechte des Kunden. Ansprüche gegen NetzMetz sind nicht abtretbar.

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  13. Haftungsfreistellung, Haftung & Gewährleistung
    1. Der Kunde stellt NetzMetz von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber NetzMetz geltend machen aufgrund einer Verletzung ihrer Rechte durch vom Kunden innerhalb des Netzwerkes eingestellte Inhalte. Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung von NetzMetz einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe; dies gilt dann nicht, wenn die Rechtsverletzung auf kein schuldhaftes Verhalten des Kunden zurückzuführen ist. Der Kunde ist verpflichtet, NetzMetz für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche ihm zur Verfügung stehende Informationen mitzuteilen, die für eine Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von NetzMetz gegenüber dem Kunden bleiben unberührt.
    2. NetzMetz haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung von NetzMetz, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von NetzMetz beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von NetzMetz garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
    3. NetzMetz haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die durch NetzMetz oder einem seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
    4. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet NetzMetz außer in den Fällen der Punkte 13.2 & 13.5 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
    5. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    6. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere eine verschuldensunabhängige Haftung. NetzMetz und ihre Erfüllungsgehilfen haften auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden ("höhere Gewalt"). Insbesondere gilt dies für einen Ausfall oder eine Störung der Telekommunikationsleitung oder Stromversorgung.
    7. NetzMetz übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der über moviac publizierten Daten.
    8. NetzMetz gewährleistet nicht, dass moviac frei von Viren und Fehlern ist, und ist nicht verantwortlich für Reparaturen oder Wartungen des Systems des Kunden, die infolge der Nutzung von moviac erforderlich werden.
    9. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen NetzMetz beträgt ein Jahr außer in den Fällen Punkt 13.2, 13.3 und 13.5 oder der Kunde ist Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.

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  14. Schlussbestimmungen
    1. Der Kunde kann alle Erklärungen an NetzMetz per Email abgeben oder diese per Brief an NetzMetz übermitteln. NetzMetz kann alle Erklärungen gegenüber dem Kunden an die hinterlegte Emailadresse übermitteln.
    2. NetzMetz behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dass dies für den Kunden nicht zumutbar ist. NetzMetz wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht dieser der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden genehmigt. NetzMetz wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
    3. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.
    4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main - falls zulässig.
    5. Auf diese AGB ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.

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Stand: 27.03.2009
 
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